Wägetechnik-Glossar
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Makrowaage

 

Analysenwaage die für Makroanalysen konstruiert wurde und meist eine Höchstlast von 100g bis 200g besitzt.

 

 

Mehrbereichswaagen

 

Waagen mit unterschiedlichen Wägebereichen, jeweils bei "0" beginnend, mit unterschiedlichen Eichwerten e1, e2 ... en,
unterschiedlichen Mindestlasten Min1, Min2 ... Minn,
unterschiedlichen Höchstlasten Max1, Max2 ... Maxn
und mit unterschiedlichen Tarawerten T1, T2 ... Tn.
Es gelten die jeweiligen Fehlergrenzen für die einzelnen Teilbereiche.

Wägebereichsumschaltung manuell oder automatisch (automatisch nur bei zunehmender Last zulässig).

 

 

Mehrteilungswaagen

 

Waage mit einem Wägebereich der in mehrere Teilbereiche unterteilt ist, mit nur einer Mindestlast Min und einer Höchstlast Max.
Die Höchstlast des kleineren Teilungsbereiches ist identisch mit der Mindestlast des darauffolgenden Teilbereiches; damit ergibt sich ein gestufter Fehlergrenzenübergang.
Automatische Teilungswertumschaltung e1, e2 ... en beim Be- und Entlasten der Waage immer an den selben Punkten.
Nach Tarierung bei beliebiger Last über den gesamten Wägebereich beginnt jede Wägung erneut mit der kleinsten Teilungswertanzeige e1.

 

 

Messwert

 

Der aus der Anzeige einer Waage ermittelte Wert, angegeben als Produkt aus Zahlenwert und Einheit.

 

 

Messwertgeber

 

Teil des Messgeräts, der die Wirkung des Messgröße in einen weiter zu verarbeiteten Messwert umsetzt.

 

 

Messzeit

 

Zeitdauer zwischen vollständig erfolgter Aufbringung des Wägegutes und korrekter Anzeige.

 

 

Memory

 

Englischer Ausdruck für Speicherbausteine wie z.B. RAM, in denen Daten und Informationen gespeichert werden können.

 

 

Mikrowaage

 

Analysenwaage die für Mikroanalysen konstruiert wurde und meist eine Höchstlast von 3g bis 50g besitzt.

 

 

Mikroprozessor

 

Mikroprozessoren sind integrierte Schaltkreise mit besonders hoher Packungsdichte, bestehend aus einem Programmspeicher (EPROM, PROM), einer Zentraleinheit (CPU) und einem Datenspeicher (RAM).

 

 

Mindestlast

 

Mindestlast, bei deren Unterschreitung die Wägeergebnisse mit einem zu hohen relativen Fehler im Verhältnis zur Last behaftet sein können.
In Genauigkeitsklasse III grundsätzlich 20e (20 x Eichwert),
Ausnahme bei Beförderungsentgelt: Min 5e.

 

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